Krankenhauszukunftsgesetz: Mehr Sicherheit für Ihre Patienten

Krankenhauszukunftsgesetz

Mehr Sicherheit für Ihre Patienten: Wenn nicht jetzt, wann dann? Nutzen Sie mit uns die einmaligen Chancen des KHZG zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit!

Das Krankenhauszukunftsgesetz mit seinem außerordentlichen Volumen von 4,3 Milliarden Euro ist in Kraft getreten. Die Fördergelder für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens stehen zum Abruf bereit.

Mit unseren cleveren digitalen Lösungen sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Fördertatbestände Digitales Medikationsmanagement und Klinische Entscheidungsunterstützung:

  • Arzneimittelinformationssystem AiDKlinik®
  • Unser neues Flycicle Vision®: mehrere Tage umfassende AMTS-Prüfung mit Wechselwirkungsanzeige und Allergieprüfung
  • Dosing-Medikationsplan (BMP, eMP)
  • Arzneimittelverordnungs- und Allergiekataloge

Unser gemeinsames Ziel: Mehr Patientensicherheit durch Integration unserer von Experten entwickelten Medikationsmodule in KIS- oder PDMS-Systeme zur Erhöhung der AMTS.

Gerne beraten wir Sie – Sprechen Sie uns an!

Krankenhauszukunftsgesetz: worum geht es?

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützt die deutschen Krankenhäuser bei der digitalen Transformation mit einem einmaligen, umfassenden Investitionsprogramm.

Seit dem 1. Januar 2021 stellen Bund und Länder bis zu 4,3 Milliarden Euro im Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und in die digitale Infrastruktur, wie z.B. in Patientenportale, in die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter Entscheidungsunterstützungssysteme und in digitales Medikationsmanagement.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Das Bundesamt für Soziale Sicherheit (BAS) und das BMG haben Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten erarbeitet. Aus diesen gehen die Mindestanforderungen der einzelnen Fördertatbestände hervor und sie bieten Hilfe bei Antragstellung und Projektverwirklichung. Der Ablauf gestaltet sich im Überblick wie folgt:

1. Das Krankenhaus erstellt eine Bedarfsanmeldung
Das Formular findet sich auf der Homepage des BAS.

2. Land entscheidet über die Weiterverfolgung
Das zuständige Bundesland hat drei Monate Zeit, sich mit der Bedarfsanmeldung zu befassen, und stellt bei positiver Entscheidung seinerseits einen Antrag beim BAS.

3. Antragstellung beim BAS
Das Bundesland stellt seine Anträge bis Ende 2021 beim BAS. Für manche Fördertatbestände muss ein geschulter IT-Dienstleister einen Nachweis zur Passgenauigkeit des beantragten Fördervorhabens mit dem KHZG erstellen. Für die entsprechende Fortbildung der IT-Dienstleister hält das BAS seit dem 1. Januar 2021 eine Schulung vor.

4. Auszahlung der Fördergelder
Bei Bewilligung der jeweiligen Förderprojekte zahlt das BAS die Gelder an die Länder aus, die diese wiederum an die Krankenhausträger weiterleiten.

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

  • Seit 02.09.2020: Beginn der möglichen Maßnahmen
  • Seit 30.11.2020 Anmeldung des Förderbedarfs bei den Ländern – die Fristen hierfür variieren je nach Land
  • 30.06.2021: Erste Evaluation des Digitalisierungsstandes aller Krankenhäuser („digitaler Reifegrad“)
  • 31.12.2021: Ende der Antragsfrist für die Länder beim BAS bei maximaler Prüfzeit von drei Monaten nach Eingang der Bedarfsanmeldung. Wie lange die Krankenhäuser ihre Bedarfsmeldungen bei den Ländern stellen können, ist von Seiten der Länder individuell geregelt
  • 30.06.2023: Zweite Evaluation des Digitalisierungsstandes aller Krankenhäuser